onInitialise: function (status) { var type = this.options.type; var didConsent = this.hasConsented(); if (type == 'opt-in' && didConsent) { // enable cookies } if (type == 'opt-out' && !didConsent) { // disable cookies } }, onStatusChange: function(status, chosenBefore) { var type = this.options.type; var didConsent = this.hasConsented(); if (type == 'opt-in' && didConsent) { // enable cookies } if (type == 'opt-out' && !didConsent) { // disable cookies } }, onRevokeChoice: function() { var type = this.options.type; if (type == 'opt-in') { // disable cookies } if (type == 'opt-out') { // enable cookies } }
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Wir freuen uns, dass Sie sich für eine

f.o.r.u.m.-Reise entschieden haben.

Bitte benützen Sie unser Anmeldeformular und beachten Sie die Hinweise bei Buchung einer Pauschalreise nach § 651A * (siehe Text unten bzw. nebenstehendes PDF zum Download). Die ausgefüllte Anmeldung senden Sie uns bitte per E-Mail: info@forum-travel.com oder per Post an f.o.r.u.m. travel & consulting GmbH Hermanstraße 19 86150 Augsburg. Ihre Reisebestätigung schicken wir Ihnen nach Eingang per Post zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0821/3198950. Bitte hinterlassen Sie ggfs. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - wir rufen zurück. Gerne erreichen Sie uns auch per E-Mail-Nachricht. Wir wünschen Ihnen viel Vorfreude auf Ihre f.o.r.u.m.-Reise.

* Hinweise zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651A

Allgemeines Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen f.o.r.u.m. travel & consulting GmbH trägt die volle Verant- wortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die f.o.r.u.m. travel & consulting GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rück- zahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Reisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. - Der Preis einer Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treib- stoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn einer Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreise- preises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unter- nehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemes- senen und vertretbaren Rücktrittsgebühr zurücktreten. - Können nach Beginn einer Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht verein- barungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleis- tungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz oder - in einigen Mitgliedsstaaten des Reisevermittlers - werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever- mittlers, nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die f.o.r.u.m. travel & consulting GmbH hat eine Insolvenzversicherung bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Borsteler Chausee 51, D-22453 Hamburg, Telefon: 040/2442880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der f.o.r.u.m. travel & consulting GmbH verweigert werden. Stand: November 2018

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